Der Abschnitt Barrierefreie Informationstechnik des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen berührt die Gestaltung von Internetauftritten für Träger öffentlicher Gewalt. Diese Vorschrift fordert von Ihnen, die zur Verfügung gestellten User-Interfaces barrierefrei und behindertengerecht zu designen.